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EG-Typgenehmigung/Sprühnebelunterdrückung

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EG-Typgenehmigung ist eine Voraussetzung für alle EU-Mitgliedstaaten zur Schaffung eines Rahmens “zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge”. Damit wurde eine EG-Typgenehmigung erstmals auch für Nutzfahrzeuge möglich. Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem Mitgliedstaat einreichen.

Die neue Rahmenrichtlinie 2007/46/EC trat am 29.10.2007 in Kraft. Sie besteht aus 61 Einzelrichtlinien und gewährleistet europaweit, daß die Fahrzeuge den relevanten Sicherheits- und Umweltanforderungen entsprechen.

Die entsprechenden Anwendungstermine für Nutzfahrzeuge entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle.


*Mobilkrane, etc.

Definitionen:

Vollständiges Fahrzeug: Jedes Fahrzeug, das keiner weiteren Vervollständigung bedarf (z. B. Lieferwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Anhänger, die in einem einzigen Produktionsschritt gebaut werden).

Unvollständiges Fahrzeug: Jedes Fahrzeug, das noch einer Vervollständigung in mindestens einem weiteren Produktionsschritt bedarf (z. B. Fahrgestelle mit Fahrerhaus oder Anhängerfahrgestelle).

Vervollständigtes Fahrzeug: Jedes Fahrzeug, das das Ergebnis eines aus mehreren Schritten bestehenden Produktionsprozesses ist (z. B. mit einer Karosserie versehene Fahrgestelle oder Fahrgestelle mit Fahrerhaus).

Um obige Homologation zu erlangen, müssen Fahrzeuge der Klassen N und O so gebaut/mit Spritzschutz ausgestattet sein, daß sie folgender Richtlinie entsprechen:

‘Sprühnebelrichtlinie’ 91/226/EWG - zuletzt geändert durch Richtlinie 2010/19/EU.

Anwendungsbereich


*Richtlinie 78/549/EWG (Kotflügel) kann auf Verlangen des Herstellers angewendet werden.

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> Sämtliche Angaben dienen nur zur Information. Für die genannten Empfehlungen und Hinweise können wir keine Gewähr übernehmen. <

Folgende Richtlinien wurden konsultiert:

2010/19/EU, 2007/46/EG, 94/78/EG, 91/226/EWG, 78/549/EWG, 70/156/EWG.

© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/

Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.

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